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Energieausweis für Wohngebäude – Pflicht, Sicherheit und Entscheidungshilfe

Ein Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes – verbindlich, übersichtlich und gesetzlich vorgeschrieben. Ob für Verkauf, Vermietung oder Neubau: »enfi – Ihr Energieberater« erstellt Energieausweise für Wohngebäude auf Basis einer fundierten Analyse aller relevanten Gebäudekomponenten. So erhalten Sie ein rechtssicheres Dokument, das Käufern, Mietern oder Bauherren eine klare Orientierung zur Energieeffizienz bietet.

enfi Energieberatung Neubau Sanierung Foerderung Energieausweis 2

Was genau steht im Energieausweis?

  • Energieeffizienzklasse: Skala von A+ (sehr effizient) bis G (wenig effizient)
  • Energiekennwerte: Verbrauch oder Bedarf in kWh/m² pro Jahr
  • Vergleichbarkeit: Einstufung im Verhältnis zu Gebäuden ähnlicher Größe und Nutzung
  • Bewertungsgrundlagen: Zustand von Hülle, Fenster, Heizung, Dämmung, Lüftung etc.
  • Empfehlungen zur Sanierung: (bei Bedarf oder gesetzlicher Vorgabe)

Für welche Fälle ist ein Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben?

  • Bei Verkauf eines Wohngebäudes
  • Bei Vermietung oder Verpachtung
  • Bei Neubau oder umfassender Sanierung
  • Bei öffentlichen Gebäuden ab einer bestimmten Größe
  • Zur Vorlage bei Förderstellen oder im Rahmen von Sanierungsfahrplänen

Ihr Weg zum rechtssicheren Energieausweis

  • Persönliches Vorgespräch und Prüfung der Gebäudedaten
  • Vor-Ort-Termin oder digitale Erfassung (je nach Lage)
  • Erstellung des Energieausweises nach Bedarf oder Verbrauch
  • Übergabe des Dokuments inkl. Erläuterung und Nachweisführung
  • Optional: Empfehlungen für Fördermaßnahmen oder Optimierungen

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